Hochschulzugang soll vereinfacht werden
Der Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte soll vereinfacht werden und dafür wollen die Länder zusammen eine Mindestanforderung beschließen. Diese Mindestanforderung soll für all jene gelten, die keine schulische Hochschulzugangsberechtigung haben. Dies hat die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP geantwortet. Im Rahmen des Aufstiegspaktes, den der Bund und die Länder am 22.10.2008 auf dem Bildungsgipfel beschlossen hatten wurde diese Maßnahme vereinbart. Zur Zeit gibt es allerdings laut der Bundesregierung nach wie vor unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern bezüglich der notwendigen beruflichen Qualifikation.
In den kommenden vier Jahren sollen 35 Millionen Euro für Aufstiegsstipendien zur Verfügung gestellt werden. Nach den aktuellen Stand ist es möglich dass bis zum Jahresende 2009 insgesamt 1.000 Stipendien vergeben werden können. Ein solches Aufstiegsstipendium soll vorwiegend für Jedermann/frau gelten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Berufspraxis erlangt haben. Zum aktuellen Zeitpunkt findet eine Überprüfung statt ob die Stipendienzahl erhöht werden soll.
Kommentare
Schreibe einen Kommentar